Festival-Token vor Gericht – Parookaville tanzt den Verbraucherschützern davon!

Bildquelle: Instagram @parookaville
Kassensturz auf dem Dancefloor: Parookaville gewinnt vor Gericht
Parookaville – das Elektro-Festival in Weeze, das jedes Jahr Zehntausende Fans in eine Parallelwelt aus Beats, Bässen und blinkenden Lichtern entführt – steht nicht nur musikalisch im Rampenlicht, sondern jetzt auch juristisch. Und zwar mit einem klaren Sieg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klage eines Verbraucherschutz-Verbandes gegen das Festival abgewiesen.
Konkret ging es um das sogenannte Token-System, also das bargeldlose Bezahlen vor Ort. Der Vorwurf: Intransparent, unpraktisch und unfair – vor allem, weil ungenutzte Token nur bis zu 50 Euro rücktauschbar waren und das auch nur während des Festivals. Doch das Gericht sah das ganz anders.
Token? Kein Problem, sagt das OLG Düsseldorf
Das Urteil stellt klar: Parookaville ist eine jährlich neu stattfindende, eigenständige Veranstaltung – vergleichbar mit Volksfesten, bei denen auch mit Wertmarken bezahlt wird. Die Besucher seien ausreichend darüber informiert, dass die Tokens nur beim jeweiligen Event gültig sind. Ein Rücktausch sei zwar möglich, aber aus Gründen der Fälschungssicherheit auf 50 Euro begrenzt – und laut Festivalbetreibern würden ohnehin selten mehr als 35 Euro zurückgetauscht.
Das Gericht sieht darin keinen Verstoß gegen Verbraucherrechte. Eine vollständige Rückgabe der Token nach dem Festival würde für alle Seiten zu viel Aufwand bedeuten – und ist laut Richter auch nicht zu erwarten, wenn man sich vorher mit dem System beschäftigt.
Ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Festival-Szene?
Parookaville ist nicht das einzige Festival, das sich mit solchen Vorwürfen auseinandersetzen musste. Auch andere Veranstalter stehen in der Kritik, weil ihre Bargeld-Alternativen als zu intransparent oder kundenunfreundlich gelten. Doch Parookaville hat als erstes Festival vor Gericht Recht bekommen.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof bleibt möglich – aber der juristische Rückenwind für die Festivalbranche ist deutlich spürbar.
Und ironischerweise verliert das Urteil mit Blick auf die Zukunft etwas an Bedeutung: Parookaville plant ohnehin, 2025 ein neues, moderneres Bezahlsystem einzuführen – komplett bargeldlos, wahrscheinlich per App oder Armband. Das klassische Token dürfte damit ohnehin bald Geschichte sein.
Freiheit, Fairness – und Festival!
Ganz ehrlich: Wir verstehen den Ärger über Token, Schlangen und Rücktausch-Limits. Aber wir verstehen auch die Veranstalter. Ein Festival ist keine Supermarkt-Filiale – es ist ein Ausnahmezustand auf Zeit. Wer dort feiert, weiß (oder sollte wissen), wie das Spiel läuft.
Das Urteil zeigt: Verbraucherschutz ist wichtig – aber bitte mit Maß und Realitätssinn. Nicht jede Einschränkung ist automatisch Abzocke. Manchmal ist sie einfach organisatorisch notwendig, besonders bei riesigen Events mit Zehntausenden Besuchern.
Parookaville hat klug argumentiert – und verdient gewonnen. Wer feiern will, sollte sich vorher informieren. Und wer mit Token tanzt, sollte wissen: Am Ende zählt der Beat, nicht der Beleg.