Farbanschlag auf das Brandenburger Tor: Warum ein Gericht Klima-Radikale freisprechen muss

In Berlin sorgt ein spektakuläres Urteil für Aufsehen: Lilli Gomez, die Klima-Aktivistin, die zusammen mit Komplizinnen das Brandenburger Tor mit Farbe besprüht hatte, wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf eine hohe Geldstrafe für sie gefreut, doch das Gericht entschied anders. Was steckt hinter diesem Freispruch? Und was bedeutet das für die künftigen Klima-Proteste?
Die Aktion am Brandenburger Tor: Ein Angriff auf das Wahrzeichen oder ein harmloser Streich?
Es war der 16. November 2023, als Lilli Gomez und ihre Mitstreiterinnen in Berlin das weltbekannte Brandenburger Tor „verschönern“ wollten. Mit oranger Farbe beschmierten sie die Sandstein-Säulen des historischen Monuments – ein Akt, der den ohnehin schon angespannten öffentlichen Diskurs über Klima-Proteste weiter anheizte. Doch der Freispruch hat nicht nur mit der „Tatsache“ zu tun, dass das Brandenburger Tor als Denkmal geschützt ist. Auch die Umstände der Tat spielten eine entscheidende Rolle: Das Tor war zu dieser Zeit eingerüstet, und die Farbe konnte innerhalb weniger Sekunden von einer Reinigungsfirma entfernt werden.
Kein „dauernötiger“ Schaden – Was bedeutet das für den Vorwurf der Sachbeschädigung?
Die Amtsrichterin betonte, dass der Vorwurf der Sachbeschädigung in diesem Fall nicht zutreffend sei. Zwar sei das Brandenburger Tor durch den Farbanschlag kurzfristig verunreinigt worden, jedoch könne nicht von einer dauerhaften Beschädigung gesprochen werden, da die Farbe binnen kürzester Zeit wieder entfernt werden konnte. Das fehlende „Vorsatz-Element“ – also die Absicht, dem Monument dauerhaft zu schaden – war für das Gericht der entscheidende Grund für den Freispruch. Für die Klima-Aktivistinnen war der Angriff auf das Brandenburger Tor weniger eine Zerstörung als ein Versuch, Aufmerksamkeit zu erregen. Die Aktion war auf Effektivität und nicht auf Schädigung ausgerichtet.
Der Freispruch als Zeichen für die Klima-Bewegung: Was bedeutet das für zukünftige Aktionen?
Die Entscheidung des Gerichts wirft die Frage auf: Welche Konsequenzen sollten Klima-Aktivisten für solche Aktionen erwarten? Der Freispruch sorgt für breite Diskussionen. Kritiker werfen dem Gericht vor, die Aktion der Klima-Radikalen zu verharmlosen und den Protest zu belohnen. Andererseits stellt sich die Frage, ob die radikaleren Protestmethoden überhaupt eine nachhaltige Wirkung erzielen können, wenn sie mit wenig bis gar keinen rechtlichen Konsequenzen verbunden sind.
Es ist anzunehmen, dass diese Entscheidung den Raum für weitere, ähnliche Aktionen öffnen könnte, in denen Klima-Aktivisten mit symbolischen Farbanschlägen oder kurzfristigen Blockaden auf sich aufmerksam machen. Auch wenn solche Taten keine bleibenden Schäden verursachen, stellen sie ein großes Risiko dar, dass der öffentliche Protest gegen den Klimawandel zunehmend als „Vandalismus“ wahrgenommen wird – und nicht mehr als ernstzunehmende politische Bewegung.
Freispruch ist problematisch
Der Freispruch für Lilli Gomez ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits könnte man sagen, dass der Fall zu Recht nicht als schwerwiegende Sachbeschädigung gewertet wurde. Andererseits zeigt er, dass radikale Protestformen zunehmend als „harmlos“ durchgewunken werden – auch wenn sie weiterhin viel Unruhe stiften. Es stellt sich die Frage, ob dieser Freispruch wirklich eine Lösung ist oder ob er nicht nur eine Einladung für weitere extreme Aktionen darstellt. Das Recht sollte klar und eindeutig handeln – auch in solchen Fällen.