Die Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch, unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt.
Die Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch, unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt.