Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht notwendig. Jedoch muss die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht notwendig. Jedoch muss die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.