Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Zudem kann sie von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.
Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Zudem kann sie von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz profitieren.