Für die Gründung einer Stiftung müssen der Stiftungszweck, das Stiftungskapital und die Satzung klar definiert sein. Die Stiftungserklärung muss notariell beurkundet und die Stiftung von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Für die Gründung einer Stiftung müssen der Stiftungszweck, das Stiftungskapital und die Satzung klar definiert sein. Die Stiftungserklärung muss notariell beurkundet und die Stiftung von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde genehmigt werden.