Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (ein Komplementär und ein Kommanditist). Komplementäre und Kommanditisten können natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften sein.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (ein Komplementär und ein Kommanditist). Komplementäre und Kommanditisten können natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften sein.