Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, ist eine Eintragung als e.K. Pflicht.

Als Faustregel gilt, dass ein Handelsunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250.000 Euro eintragungspflichtig ist. Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche gilt ein Schwellenwert von ca. 150.000 Euro.

Ansonsten benötigen Sie als Einzelunternehmer nicht zwingend einen Handelsregistereintrag.

Manche Mandanten präferieren den e.K., da ein Eintrag in das Handelsregister seriöser und professioneller wirkt, dies hat ggf. Vorteile gegenüber dem Vertragspartner.