Ja, eine Stiftung kann von einer einzigen Person gegründet und geführt werden. Die Stifterin oder der Stifter kann auch als Mitglied des Stiftungsvorstands fungieren, solange die Satzung dies zulässt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ja, eine Stiftung kann von einer einzigen Person gegründet und geführt werden. Die Stifterin oder der Stifter kann auch als Mitglied des Stiftungsvorstands fungieren, solange die Satzung dies zulässt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.