Bei einem Einzelunternehmen ist der Bürokratieaufwand niedriger. Kleingewerbetreibende benötigen z.B. keine Eintragung in das Handelsregister. Außerdem besteht keine Bilanzierungspflicht.
Bei einem Einzelunternehmen ist der Bürokratieaufwand niedriger. Kleingewerbetreibende benötigen z.B. keine Eintragung in das Handelsregister. Außerdem besteht keine Bilanzierungspflicht.