Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: