Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Komplementäre. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und der Vertretung ausgeschlossen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Komplementäre. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und der Vertretung ausgeschlossen.