Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihnen steht jedoch ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Geschäften zu (überschreiten des gewöhnlichen Betriebes des Handelsgewerbes). Außerdem haben sie ein Kontrollrecht und sind berechtigt den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.