Facebook-Datenleck: Ab heute können Betroffene richtig Kasse machen!
Datenschutz ade? Jetzt klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Meta
Es geht um Millionen Daten, die nie im Netz hätten landen dürfen – und jetzt auch um Millionen Euro. Wer 2018 oder 2019 Facebook genutzt hat, könnte Anspruch auf bis zu 600 Euro Schadenersatz haben. Denn das Bundesamt für Justiz hat heute das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen Meta (ehemals Facebook) geöffnet. Ab sofort können sich Betroffene dort eintragen – kostenlos, ohne Risiko und mit viel Potenzial für Wiedergutmachung.
Der Skandal: Scraping auf Facebook – und Meta schaute zu
Hintergrund ist ein gigantisches Datenschutzleck, das bereits 2018 ans Licht kam. Über eine Entwickler-Schnittstelle konnten Unbekannte automatisiert auf öffentliche Profile zugreifen und so massenhaft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtstage, Beziehungsstatus und andere private Infos absaugen. Das Verfahren nennt sich „Scraping“ – und wurde von Meta viel zu spät erkannt und gestoppt.
Das Ergebnis: 2019 tauchten 419 Millionen Datensätze im Netz auf. Auch Millionen Facebook-Nutzer*innen in Deutschland waren betroffen. Und der Konzern? Redete sich mit „technischem Fehler“ heraus. Die irische Datenschutzbehörde verhängte zwar 2022 ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro – doch die Verbraucher selbst gingen bisher leer aus. Damit soll jetzt Schluss sein.
Der BGH hat’s bestätigt: Kontrollverlust = echter Schaden
Wichtigster Rückenwind für die Klage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2023. Dort entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten ein immaterieller Schaden ist– selbst dann, wenn keine finanziellen Folgen eingetreten sind. Heißt konkret: Wenn du nicht mehr weißt, wo deine Daten herumschwirren, hast du Anspruch auf Entschädigung. Punkt.
Die Verbraucherschützer des vzbv setzen genau hier an – und rechnen mit 600 Euro pro Person, je nachdem, welche Daten betroffen waren. Wer sich jetzt einträgt, sichert sich seine Chance – ohne Kosten und ohne Anwaltspflicht.
So funktioniert die Klage – und was du jetzt tun musst
Die Klage läuft als Musterfeststellungsklage. Bedeutet: Der vzbv klagt stellvertretend für alle Betroffenen. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, können diese ihre individuellen Ansprüche später in einem vereinfachten Verfahren geltend machen – ohne dass sie nochmal alles beweisen müssen.
Teilnahmebedingung:
Du musst 2018 oder 2019 ein öffentliches Facebook-Profil gehabt haben, auf dem persönliche Daten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sichtbar waren. Der vzbv bietet eine Prüfhilfe online an, mit der du checken kannst, ob du betroffen bist.
Anmelden kannst du dich ab sofort beim Klageregister des Bundesamts für Justiz. Wichtig: Die Eintragung ist kostenfrei – und verpflichtet dich zu nichts.
Kein Pardon für Tech-Giganten:
Endlich weht ein anderer Wind! Viel zu lange kamen Tech-Giganten wie Meta mit einem simplen „Upps“ davon, wenn Millionen Daten abflossen. Diese Klage ist ein wichtiges Zeichen: Datenschutz ist nicht nur Pflicht – er kostet was, wenn man ihn verletzt.
Wer Milliarden mit Nutzerdaten verdient, darf sich bei Datenpannen nicht wegducken. Und wer betroffen ist, sollte sich jetzt eintragen – nicht nur wegen der 600 Euro, sondern weil es um Selbstbestimmung im digitalen Raum geht. Schluss mit der Gratiskultur für Konzerne – jetzt wird zurückgeklagt.