Es geht um die Wurst! Bundesgericht entscheidet: Die Pelle zählt nicht mehr

Veröffentlicht am: 09.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
Wursttheke
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Schluss mit dem Mogel-Würstchen

Was wie eine absurde Debatte klingt, betrifft Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt: Wie viel Wurst steckt wirklich in der Wurst? Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt endgültig entschieden – und das Urteil hat es in sich: Nicht essbare Teile wie Wurstpelle, Bindegarn oder Metallclips dürfen nicht länger als Teil des Verkaufsgewichts angegeben werden. Heißt: Nur das, was man auch tatsächlich essen kann, darf künftig auf der Verpackung stehen.

Ein echter Sieg für alle, die sich schon mal über leere Versprechungen auf der Verpackung geärgert haben. Die Verbraucherzentralen jubeln, das Fleischerhandwerk zittert – und der Wurstindustrie weht ein neuer Wind um die Theke.

Die Wurst, die das Fass zum Überlaufen brachte

Die Geschichte beginnt 2019 in Nordrhein-Westfalen. Das Eichamt überprüft die Angaben eines Wurstherstellers aus dem Kreis Warendorf. Auf der Packung stand: 130 Gramm. Der Inhalt: knappe zwei bis drei Gramm weniger – weil die Pelle mitgewogen wurde. Folge: Verkaufsverbot.

Der Hersteller klagte, verlor zunächst, gewann dann aber überraschend vor dem Oberverwaltungsgericht. Begründung: Die Wursthülle sei ein „Bestandteil des Produkts“. Das gefiel dem Eichamt nicht – also ging der Fall bis nach Leipzig, zum Bundesverwaltungsgericht.

Und das entschied jetzt klar: Was nicht essbar ist, gehört auch nicht ins Gewicht. Punkt.

Die Auswirkungen: Wer muss jetzt was ändern?

Verbraucherschützer feiern das Urteil als überfällig. „Verpackungsmaterial sollte nicht zur Füllmenge gehören“, sagt Luise Hoffmann von der Verbraucherzentrale Thüringen. Endlich gehe es um „ehrliche Angaben“ – so wie die Menschen sie erwarten.

Der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten sieht das gelassen: Für fertig verpackte Produkte sei die Umsetzung „kein Problem“. Gewicht neu berechnen, Etiketten anpassen – fertig. Komplizierter wird’s für klassische Metzgereien. Was ist mit der Wurst, die frisch an der Theke verkauft wird?

Hier ist die Lage noch unklar. Thomas Trettwer vom Deutschen Fleischer-Verband warnt, das Urteil könnte auch für Handwerksbetriebe gelten. Sollte das passieren, nennt er es „weltfremd, aber umsetzbar“. Übersetzt heißt das: lästig, aber machbar.

Wurstgate ist real – und längst überfällig

Wenn Hersteller mit der Wursthülle schummeln, ist das nichts anderes als versteckte Preiserhöhung. Wer 130 Gramm kauft, will auch 130 Gramm essen können – und nicht zwei Gramm Kunststoff oder Schnur mitbezahlen. Die Entscheidung ist ein Signal: Schluss mit der legalisierten Verpackungstäuschung.

Dass manche Metzger das nun als „weltfremd“ abtun, zeigt nur eins: Wer jahrzehntelang mit Schlupflöchern gearbeitet hat, empfindet echte Transparenz eben schnell als unbequem. Unser Vorschlag: Weniger jammern, mehr Ehrlichkeit – auch an der Wursttheke.

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