E-Auto-Fahrer in der Falle: Parken an Ladesäulen kann teuer werden!
Wer dachte, das Laden seines E-Autos sei immer kostenlos, liegt jetzt falsch. Besonders in einer bayerischen Stadt erlebt ein Fahrer gerade, wie schnell man auf einem Parkplatz doppelt zur Kasse gebeten werden kann. Doch was steckt wirklich hinter dieser „Abzocke“?
Die doppelte Rechnung für E-Auto-Fahrer
Ein Elektroauto-Besitzer aus Wolfratshausen (Oberbayern) ist momentan ziemlich sauer. Grund dafür ist ein Bußgeldbescheid über 68,72 Euro, den er kürzlich wegen „Falschparkens“ erhalten hat. Dabei wollte der Mann mit seinem Dienstwagen nur Strom an einer öffentlichen Ladesäule tanken – eine ganz gewöhnliche Aktion für E-Auto-Fahrer. Doch für das Parken an der Ladesäule musste er plötzlich eine hohe Gebühr bezahlen. Ganze 69 Minuten stand das Auto dort, um den Akku zu füllen, und der Parkplatz war danach wieder frei. Aber genau das reichte aus, um von der Stadt Wolfratshausen zur Kasse gebeten zu werden. Der Fahrer spricht von „Abzocke“ und fragt sich, wie es sein kann, dass er doppelt bezahlen muss – für das Parken und das Laden.
Was steckt hinter den Gebühren?
Viele E-Auto-Fahrer glauben, dass das Laden an einer öffentlichen Ladesäule auch das Parken automatisch kostenlos macht. Doch das ist ein Irrtum. Laut dem Elektromobilitätsgesetz von 2015 können Städte durchaus Parkgebühren erheben, selbst wenn ein E-Auto an einer Ladesäule steht. Der Grund: Parkgebühr und Ladegebühr sind zwei völlig getrennte Sachen. In Wolfratshausen beispielsweise fordert die Stadt eine Gebühr fürs Parken, auch wenn der Fahrer das Auto nur für den Ladevorgang dort abgestellt hat.
Der Bürgermeister von Wolfratshausen erklärte, dass es für den Fahrer sicher ärgerlich sei, aber Parkgebühren und Ladegebühren eben nichts miteinander zu tun hätten. Auch wenn das Laden in vielen Fällen kostenlos ist, muss man für das Parken weiterhin zahlen. Für viele E-Auto-Besitzer ein unverständliches System.
Gute Nachrichten: Parken wird bald kostenlos!
Es gibt allerdings auch eine gute Nachricht für E-Auto-Fahrer: Ab dem 1. April 2025 wird das Parken an öffentlichen Ladesäulen in ganz Bayern kostenlos. Dies gilt für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Wasserstoffautos – allerdings nur für bis zu drei Stunden. Eine deutliche Erleichterung für alle, die regelmäßig auf Ladesäulen angewiesen sind. Dennoch bleibt ein Haken: Die Blockiergebühren, die von den Energieversorgern erhoben werden, wenn das Auto länger als nötig an der Ladesäule steht, sind weiterhin gültig.
Klarheit statt Chaos – So sollte das Parken an Ladesäulen wirklich geregelt werden
Es gibt noch immer viele Missverständnisse und Unklarheiten rund ums Parken an Ladesäulen. Wer an einer solchen Station lädt, sollte sich unbedingt über die geltenden Gebühren informieren. Das kommende Gesetz mag eine Erleichterung bringen, doch Blockiergebühren könnten weiterhin eine unerfreuliche Überraschung bereithalten.
Ganz ehrlich: Es wird höchste Zeit, dass die Gesetze rund ums Parken an Ladesäulen klarer und fairer gestaltet werden. E-Auto-Besitzer sollten nicht doppelt zahlen müssen – einmal für das Laden und nochmal für das Parken. Die Städte müssen hier dringend nachbessern, um den Umstieg auf Elektroautos noch attraktiver zu machen. Nur so lässt sich das Vertrauen der Bürger in die Elektromobilität wirklich stärken. Aber die Frage bleibt: Wie lange müssen wir uns noch mit diesen widersprüchlichen Regelungen herumschlagen?