Dubai-Schokolade verboten: Ein Gericht kippt den Verkauf – Was bedeutet das für Verbraucher?

Veröffentlicht am: 12.Februar.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Wer hätte gedacht, dass eine Schokolade so viel Aufsehen erregen könnte? Doch nun ist es passiert: Das Landgericht Bochum hat entschieden, den Verkauf der „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ zu verbieten. Grund für die Aufregung: Die Schokolade wird nicht in Dubai produziert, was zur Irreführung von Verbrauchern führt. Doch was steckt wirklich hinter diesem Verbot und was bedeutet es für die Schokoladenliebhaber in Deutschland?

Was ist passiert?

Das Landgericht Bochum hat in einer einstweiligen Verfügung den Verkauf der beliebten „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ gestoppt. Das Unternehmen IA International GmbH aus Dortmund darf das Produkt nicht mehr über Online-Plattformen vertreiben. Die Begründung: Die Schokolade trägt den Namen „Dubai“ und suggeriert damit eine Herkunft aus der Metropole. Doch in Wahrheit wird die Schokolade nicht in Dubai hergestellt – und das ist aus Sicht des Gerichts irreführend.

Wer steckt hinter dem Verbot?

Hinter diesem Rechtsstreit steht Andreas Wilmers von der Firma Süßwarenvertrieb Wilmers. Er importiert tatsächlich Schokolade aus Dubai und hat das Gericht angerufen, um gegen die Marke „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ vorzugehen. Sein Argument: Der Begriff „Dubai“ auf der Verpackung könne den Eindruck erwecken, dass die Schokolade aus der Wüstenstadt kommt, was jedoch nicht der Fall ist. Diese irreführende Praxis müsse gestoppt werden, um Verbraucher zu schützen.

Die Bedeutung des Urteils und weitere Rechtsstreitigkeiten

Dies ist nicht das erste Mal, dass sich deutsche Gerichte mit der sogenannten „Dubai-Schokolade“ befassen. Bereits in Köln wurde der Verkauf bei ALDI Süd gestoppt, und auch in Frankfurt wies ein Gericht einen Antrag auf ein Verkaufsverbot ab. Es stellt sich also die Frage: Wie weit darf eine Herkunftsbezeichnung wie „Dubai“ auf Lebensmitteln gehen? Darf man mit einem Namen wie diesem werben, wenn der Inhalt nicht wirklich aus der Region kommt? In jedem Fall scheint sich hier eine rechtliche Grauzone zu zeigen, die Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen betrifft.

Was bedeutet das für uns?

Für Verbraucher bedeutet das Urteil, dass sie nun besser auf die Herkunft von Produkten achten sollten. Ob es sich um „Dubai-Schokolade“ oder andere vermeintlich exotische Produkte handelt – es lohnt sich immer, genauer hinzuschauen. Auch wenn der Geschmack noch so verführerisch ist, sollte die Herkunft des Produkts nicht in die Irre führen. Wer auf der Suche nach authentischen Spezialitäten ist, muss vielleicht in Zukunft genauer prüfen, ob der Name auf der Verpackung wirklich das hält, was er verspricht.

Werbe-Tricks auf Kosten der Wahrheit? Ein kritischer Blick auf das Urteil

Es gibt natürlich auch eine andere Perspektive auf das Thema: Muss man alles bis ins Detail gesetzlich regeln? Ein bisschen Spielraum für kreative Produktbezeichnungen könnte auch für die Schokoladenindustrie von Vorteil sein. Allerdings zeigt dieser Fall einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Marken sich an klare Regeln halten, um Vertrauen aufzubauen – sowohl bei den Verbrauchern als auch im Wettbewerb. Rechts24/7 würde an dieser Stelle fordern, dass eine einheitliche Regelung für Herkunftsbezeichnungsstreitigkeiten schnellstmöglich geschaffen wird. Wir sind gespannt, ob andere Gerichte den gleichen Standpunkt wie das Landgericht Bochum vertreten oder ob es weitere Überraschungen gibt!

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