Darf der Nachbar einfach Löcher in meine Wand bohren? BGH spricht ein klares Wort!

Veröffentlicht am: 10.März.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Handwerker mit Bohrschrauber
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Wenn Sie im Reihenhaus wohnen, haben Sie sicher schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie Ihre Markise anbringen oder vielleicht ein Kabel verlegen könnten. Doch was, wenn der Nachbar plötzlich mit der Bohrmaschine an Ihrer Wand steht? Ist das überhaupt erlaubt? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil genau darüber entschieden – und die Antwort wird Sie überraschen!

Die Bohrerei im Reihenhaus: Ein heikles Thema

Für viele Hausbesitzer ist es eine einfache Lösung: Bohrlöcher in die Wand, um Dinge wie Markisen oder Kabel zu befestigen. Doch was, wenn die Wand gar nicht zum eigenen Grundstück gehört? In einem aktuellen Fall musste der BGH klären, ob ein Bewohner eines Reihenhauses einfach so in die Wand seines Nachbarn bohren darf. Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Nein, nicht ohne Erlaubnis!

Warum das so problematisch ist

Im konkreten Fall wollte ein Mann in seinem Reihenhaus eine Markise installieren und entschied sich, dafür Löcher in die Außenwand seines Nachbarn zu bohren. Doch das ging schief. Die Wand gehörte nämlich nicht ihm, sondern dem Nachbarn. Das Urteil des BGH machte deutlich: Wer Löcher in eine Wand bohrt, die nicht ihm gehört, verletzt die Rechte des Nachbarn. Und das kann teuer werden.

Die Richter betonten, dass es hier auf die genauen Besitzverhältnisse ankommt. In diesem Fall waren die beiden Häuser durch eine Fuge getrennt, was bedeutet, dass es sich um zwei unabhängige Wände handelt. Wer in eine solche Wand bohrt, ohne zu fragen, macht sich schadensersatzpflichtig.

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Wenn es sich um eine sogenannte Nachbarwand handelt – eine Wand, die für beide Häuser tragend ist – dann dürfen beide Nachbarn die Wand benutzen. Allerdings ist diese Nutzung nur dann erlaubt, wenn sie keine Nachteile für den anderen verursacht. Wenn durch das Bohren beispielsweise Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringen würde, könnte es zu Schimmel kommen, was nicht nur ungesund ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Lieber fragen als bohren – So vermeiden Sie teure Streitigkeiten!

Zusammengefasst zeigt das Urteil des BGH, dass man sich vor dem Bohren in fremde Wände immer vergewissern sollte, wem die Wand eigentlich gehört. Besonders in Reihenhäusern, wo die Besitzverhältnisse oft unklar oder komplex sind, ist es immer ratsam, sich die schriftliche Genehmigung des Nachbarn zu holen. Der Versuch, dies ohne Zustimmung zu tun, kann nicht nur den Hausfrieden stören, sondern auch teuer werden.

Wer einfach mal eben in die Wand seines Nachbarn bohrt, sollte sich nicht wundern, wenn der Nachbar plötzlich mit einer Klage vor der Tür steht. Ein bisschen mehr Rücksicht und Kommunikation würde vielen rechtlichen Auseinandersetzungen und teuren Rechnungen vorbeugen. Und mal ehrlich: Ein nettes Gespräch ist schneller und günstiger, als sich vor Gericht zu treffen!

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