Cookie-Banner unter Beschuss: Gericht zwingt Webseiten zu ehrlicher Wahl – „Alles ablehnen“ wird Pflicht!

Veröffentlicht am: 28.Mai.2025Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 2 Min.
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Hakan Tok schreibt Artikel zu technischen Themen im Blog Recht 24/7 Love & Law.

Wer klickt schon gern auf „Alle akzeptieren“? Jetzt gibt’s juristisch eins auf die Finger!

Jeder kennt sie, jeder hasst sie: Cookie-Banner. Kaum öffnet man eine Webseite, poppt das nervige Fenster auf und bittet freundlich, aber bestimmt um die Erlaubnis zur Datensammlung. In vielen Fällen mit nur einer klar sichtbaren Option: „Alle akzeptieren“. Wer nicht mitspielen will, muss sich oft mühsam durch Untermenüs klicken – oder gibt irgendwann entnervt nach. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein deutliches Signal gesendet: Webseiten müssen ab sofort auch einen ebenso leicht sichtbaren „Alles ablehnen“-Button auf der ersten Ebene anbieten.

In einem viel beachteten Urteil wurde die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) dazu verpflichtet, ihr Cookie-Banner datenschutzkonform umzugestalten. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper, der die Klage losgetreten hatte, sieht das Urteil als Meilenstein im Kampf gegen die „manipulative Gestaltung“ vieler Webseiten.

Wer ablehnen will, darf nicht in die Irre geführt werden

Was genau war das Problem? Das Banner der NOZ soll so aufgebaut gewesen sein, dass Nutzer kaum eine echte Wahl hatten. Statt einer klaren Ablehnungsmöglichkeit gab es vor allem große, farblich hervorgehobene Buttons mit der Aufschrift „akzeptieren und schließen“ oder das Versprechen eines „optimalen Nutzungserlebnisses“. Ablehnung? Gab’s irgendwo – aber tief versteckt. Die Richter urteilten: So sieht keine freiwillige und informierte Zustimmung aus.

Das bedeutet auch: Einwilligungen, die auf diese Weise eingeholt wurden, sind nicht rechtsgültig. Wer also so tut, als gäbe es eine Wahl, diese aber bewusst unattraktiv versteckt, riskiert ernste Konsequenzen. Dazu zählen auch Verstöße gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?

Künftig gilt: Wenn ein Unternehmen dem Nutzer die Möglichkeit gibt, „alle Cookies zu akzeptieren“, muss es gleichzeitig genauso prominent anbieten, „alle Cookies abzulehnen“. Und zwar sofort sichtbar, nicht irgendwo unter „Einstellungen“ versteckt. Auch weitere Angaben wie Anzahl der eingebundenen Drittdienste, Widerrufsrecht oder die Datenübertragung in Drittstaaten dürfen nicht erst nach ewigem Scrollen auftauchen.

Für Datenschützer ist das Urteil ein echter Erfolg. „Die allermeisten Menschen sind vermutlich von Cookie-Bannern genervt“, sagt Lehmkemper. Trotzdem seien sie wichtig – aber eben nur, wenn sie fair gestaltet sind. Die Hoffnung: Das Urteil setzt ein Zeichen und zwingt Webseiten endlich zu transparenter Kommunikation.

Mehr Klarheit, weniger Cookie-Theater!

Was viele Webseiten heute mit ihren Cookie-Bannern abziehen, ist nichts anderes als ein digitales Drängen zur Zustimmung. Ein fairer „Ja/Nein“-Dialog? In den meisten Fällen nicht mal ansatzweise. Wer sich durch fünf Untermenüs klicken muss, nur um seine Privatsphäre zu schützen, wird manipuliert – Punkt. Wenn Unternehmen ihre Nutzer ernst nehmen wollen, dann müssen sie das auch in der Gestaltung ihrer Interfaces zeigen. Alles andere ist Augenwischerei.

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