Bürgergeld trotz halber Million – Wie ein Gerichtsurteil die Regeln verändert

Die Überraschung im Rechtsstreit: 450.000 Euro und trotzdem Bürgergeld?
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein ordentliches Vermögen von fast einer halben Million Euro – und trotzdem erhalten Sie Bürgergeld. Klingt unmöglich? Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass es doch geht. Ein Mann, der insgesamt 450.000 Euro auf drei verschiedenen Sparkonten hatte, bekam vom Jobcenter zunächst keine Leistungen. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Geld nicht zu seinem „verfügbaren“ Vermögen zählt – und er bekam das Bürgergeld trotzdem.
Warum das Jobcenter das Bürgergeld zunächst verweigerte
Das Jobcenter sah das Geld als unzulässiges Vermögen an und lehnte den Antrag auf Bürgergeld ab. Schließlich liegt der Wert von 450.000 Euro weit über dem Schonvermögen, das gesetzlich erlaubt ist. Doch der Mann klagte, weil er keinen direkten Zugriff auf das Geld hatte – weder auf das Konto seines Großvaters noch auf das seines Vaters. Beide hatten das Geld als Rücklage angelegt, aber der Antragsteller konnte nicht frei über die Summe verfügen.
Was bedeutet das für andere Bürgergeld-Empfänger?
Das Urteil des Gerichts stellt klar, dass nicht die Höhe des Vermögens entscheidend ist, sondern die Frage, ob der Antragsteller tatsächlich über das Geld verfügen kann. Das bedeutet, dass auch hohe Ersparnisse als Schonvermögen zählen können, wenn der Antragsteller keinen Zugriff darauf hat. Ein Vermögen wird also nur dann berücksichtigt, wenn es auch wirklich zur Verfügung steht – und das ist nicht immer der Fall.
Was ist Schonvermögen und wie funktioniert es?
Schonvermögen umfasst Vermögenswerte, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Wer Bürgergeld beantragt, darf bis zu einer bestimmten Summe sparen, ohne dass dies Einfluss auf den Anspruch hat. Seit Januar 2023 gilt: Im ersten Jahr der Leistungsbezüge bleibt ein Betrag von 40.000 Euro Schonvermögen für Alleinstehende erhalten. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro dazu. Übersteigt das Vermögen diese Grenze, wird es angerechnet.
Wie man sich richtig absichert
Für Bürgergeld-Empfänger wird es immer wichtiger, den Überblick über ihre finanziellen Ressourcen zu behalten. Wer Sparkonten oder Geldanlagen besitzt, sollte genau prüfen, wer tatsächlich darüber bestimmen kann. Ein schriftlicher Nachweis des Geldgebers oder eine Erklärung, dass der Antragsteller nicht über das Geld verfügen kann, könnte im Falle eines Streits entscheidend sein.
Wie viel Wohlstand ist zu viel für Sozialhilfe?
Dieses Urteil ist ein weiteres Beispiel dafür, wie das Recht mit den realen Lebensverhältnissen von Menschen in Einklang gebracht werden kann. Es zeigt, dass es bei Sozialleistungen nicht nur um nackte Zahlen geht, sondern auch darum, wie der Bürger sein Vermögen tatsächlich nutzen kann. Doch wie viel „Schonvermögen“ darf man haben, bevor man als „wohlhabend“ gilt? Wenn wir über die Bedürftigkeit von Menschen entscheiden, sollten wir uns fragen: Was braucht es wirklich, damit jemand in Würde leben kann? Und sollte man dabei nicht auch den Umgang mit Geld und Ersparnissen überdenken?