Birkenstock-Sandalen als Kunstwerk? Der Bundesgerichtshof entscheidet über einen revolutionären Rechtsstreit!

Die berühmte Birkenstock-Sandale – ein Klassiker, der von vielen geliebt, aber auch oft belächelt wird. Doch was, wenn diese ikonischen Schuhe mehr sind als nur praktische Alltagsbegleiter? Birkenstock möchte jetzt gerichtlich durchsetzen, dass seine Sandalen als „Werke der angewandten Kunst“ anerkannt werden und somit durch das Urheberrecht geschützt sind. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer schwierigen Entscheidung: Sind diese Sandalen wirklich Kunstwerke?
Birkenstocks Weg von der Gesundheits-Sandale zum Mode-Statement
Wer denkt, Birkenstock sei nur eine „Gesundheitssandale“, der irrt sich. Was einst als funktionale Schuhmode für Fußgesundheit und Komfort begann, hat sich mittlerweile zu einem globalen Modephänomen entwickelt. Das Design ist so markant, dass viele sofort an Birkenstock denken, wenn sie die typischen Sandalen mit breiten Riemen und dicken Gummisohlen sehen. Doch genau hier beginnt der Streit: Ist dieses Design so einzigartig und kreativ, dass es als Kunstwerk gilt und damit einen besonderen rechtlichen Schutz verdient?
Birkenstock ist fest davon überzeugt, dass seine Sandalen mehr sind als nur Gebrauchsgegenstände. Das Unternehmen argumentiert, dass die spezielle Formgebung, die Materialien und auch die funktionale, aber dennoch elegante Gestaltung der Sandalen Ausdruck eines kreativen Designs sind, das nicht einfach nachgeahmt werden darf. Der Bundesgerichtshof prüft nun, ob das Urheberrecht in diesem Fall greift – und damit die Frage, ob Sandalen als Kunstwerke anerkannt werden können.
Urheberrecht vs. Gebrauchskunst – Wo verläuft die Grenze?
Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Bücher, Filme oder Musik – aber auch Werke der angewandten Kunst, die funktionale Aspekte mit ästhetischem Design vereinen. Die Frage ist nun: Gehören Birkenstocks Sandalen zu dieser Kategorie? Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass auch Möbel oder Lampen als angewandte Kunst gelten können, wenn sie einen gewissen künstlerischen Anspruch erfüllen. So könnte auch das Birkenstock-Design den rechtlichen Schutz erhalten.
Doch nicht alle sind der Meinung, dass Sandalen Kunst sind. Kritiker, darunter auch einige der Beklagten in diesem Rechtsstreit, argumentieren, dass es bei den Birkenstock-Sandalen eher um einen funktionalen Gebrauchsgegenstand geht, der keine ausreichende „Schöpfungshöhe“ erreicht, um als Kunstwerk durchzugehen. Das Oberlandesgericht Köln hatte Birkenstocks Klagen daher abgewiesen, weil die Sandalen demnach keine „künstlerische Leistung“ aufwiesen.
BGH: Entscheidung von großer Bedeutung für die Modeindustrie
Das Urteil des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Folgen haben. Wenn das Gericht sich für den Urheberrechtsschutz ausspricht, könnte dies nicht nur Birkenstock, sondern auch anderen Herstellern von Design-Produkten neue rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Der Schutz könnte nicht nur das klassische Urheberrecht betreffen, sondern auch die Durchsetzung gegen Nachahmungen durch Design- oder Wettbewerbsrecht stärken.
Für Birkenstock wäre das ein großer Sieg, denn Urheberrechtsschutz ist besonders langlebig und bietet einen besonders starken Schutz gegen Nachahmer – und das noch Jahrzehnte nach dem Tod des Designers. Es bleibt spannend, wie der BGH entscheiden wird.
Ist das Kunst oder Kann das weg? Die Schattenseite des Birkenstock-Rechtsstreits
Eines muss man Birkenstock lassen: Sie haben die Modewelt mit ihren Sandalen revolutioniert und ein Design geschaffen, das sofort wiedererkennbar ist. Doch ist das wirklich Kunst? Wenn wir jeden Gebrauchsgegenstand, der ein bisschen außergewöhnlich aussieht, als Kunst deklarieren, verlieren wir irgendwann den Überblick. Kunst sollte nicht nur ästhetisch ansprechend sein, sondern auch einen tieferen, oft auch emotionalen Wert haben. Birkenstock-Sandalen sind ikonisch, keine Frage. Aber Kunst? Das ist ein anderes Thema. Klar, wenn der BGH entscheidet, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, ist das ein cleverer Schachzug von Birkenstock. Aber wir sollten uns fragen, ob diese Art von „Schutz“ wirklich der richtigen Definition von Kunst gerecht wird.