816 Mal verschlafen – und trotzdem nicht gefeuert?

Veröffentlicht am: 01.April.2025Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesLesezeit: 2 Min.
Schlafen im Büro
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Beamter kommt jahrelang zu spät – und bleibt trotzdem im Dienst

Ein Beamter kommt vier Jahre lang regelmäßig zu spät, insgesamt 816 Mal. Die Summe seiner Verspätungen beträgt 1.614 Stunden – das entspricht fast neun Monaten Arbeitszeit. Doch statt seinen Job zu verlieren, wird er nur degradiert. Wie kann das sein?

Der Fall betrifft einen Oberregierungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zwischen 2014 und 2018 erschien er regelmäßig verspätet zur Arbeit. Sein Arbeitgeber erkannte das Problem bereits 2015 und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis!

Doch damit war die Sache nicht beendet – der Beamte legte Einspruch ein. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Sache anders bewertete.

Das Urteil: Entlassung zu hart

Das oberste Verwaltungsgericht entschied, dass eine Entlassung nicht verhältnismäßig sei. Zwar liege ein schweres Dienstvergehen vor, aber eine so drastische Strafe sei nicht gerechtfertigt. Die wichtigsten Gründe:

Die aufaddierte Zeit der Verspätungen könne nicht mit einem monatelangen Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden.

Der Arbeitgeber hätte zunächst mildere disziplinarische Maßnahmen ergreifen müssen, etwa Abmahnungen oder Gehaltskürzungen.

Das endgültige Urteil: Der Beamte wird nicht entlassen, sondern degradiert. Er verliert seinen Rang als Oberregierungsrat und wird zum Regierungsrat zurückgestuft.

Beamtenstatus: Schutz oder Problem?

Dieses Urteil wirft grundsätzliche Fragen auf: Genießen Beamte zu viel Schutz?

In der freien Wirtschaft hätte ein Angestellter, der über Jahre hinweg regelmäßig zu spät kommt, wohl längst seinen Job verloren. Doch Beamte unterliegen dem Disziplinarrecht, das hohe Hürden für eine Entlassung setzt. Selbst bei wiederholtem Fehlverhalten muss der Dienstherr zunächst mildere Strafen verhängen, bevor eine Entfernung aus dem Dienst infrage kommt.

Kritiker sehen darin ein Problem: Ist das fair gegenüber anderen Arbeitnehmern? Wer neun Monate unentschuldigt fehlt, muss normalerweise mit ernsten Konsequenzen rechnen. Auch für den Steuerzahler wirkt das Urteil fragwürdig – schließlich finanziert er die Gehälter der Beamten.

Befürworter des Urteils hingegen argumentieren, dass der Beamte zwar ein Fehlverhalten gezeigt habe, eine Entlassung aber ein drastischer Schritt sei. Das Disziplinarrecht solle sicherstellen, dass nicht jeder kleine Verstoß sofort zur Kündigung führt.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Der Fall zeigt: Es ist schwierig, Beamte zu entlassen – selbst bei erheblichem Fehlverhalten. Das könnte in Zukunft für Diskussionen sorgen. Sollte der Schutz für Beamte gelockert werden? Oder ist das Urteil eine notwendige Absicherung gegen willkürliche Entlassungen?

Fakt ist: Wer im Beamtenstatus ist, kann sich offenbar mehr erlauben als Angestellte in der freien Wirtschaft. Was denken Sie? Ist dieses Urteil gerecht oder ein Freifahrtschein für unpünktliche Beamte?

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