240.000 Euro Strafe – wie eine SMS zur teuersten Nachricht Deutschlands wurde

Veröffentlicht am: 08.Mai.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Vom Unfall zur Anzeige – eine Kettenreaktion mit Knalleffekt

Eine kurze Textnachricht endete für eine Rentnerin aus Tübingen mit einer Geldstrafe, die man sonst eher bei Steuerhinterziehung im großen Stil vermuten würde: 240.000 Euro wegen versuchter Bestechung. Und das wegen einer einzigen SMS.

Die Geschichte beginnt im November 2021: Eine damals 68-jährige Frau wird Zeugin einer Unfallflucht – jemand fährt ihr ans Auto und rauscht dann einfach davon. Statt die Polizei direkt einzuschalten, versucht sie auf eigene Faust mehr zu erfahren. Sie merkt sich das Kennzeichen und schreibt einem Polizisten eine Nachricht. Darin bittet sie um die Daten des Halters – und bietet an, sich dafür „erkennbar zu zeigen“. Das klingt für das Gericht nach Bestechung – auch wenn die Frau mutmaßlich nur etwas Druck machen wollte, um an Informationen zu kommen.

SMS entdeckt durch Zufall – bei ganz anderer Ermittlung

Brisant: Der Inhalt dieser Nachricht wäre wohl nie bekannt geworden, wenn nicht ihr Handy im Rahmen eines ganz anderen Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt und ausgewertet worden wäre. Dabei stieß man auf die besagte SMS. Der Polizist hatte darauf weder reagiert noch sie gemeldet. Doch die Staatsanwaltschaft fand darin genug Stoff für einen Strafbefehl.

Und der hatte es in sich: Satte 240.000 Euro sollte die Rentnerin zahlen. Das ist eine Summe, bei der viele stutzen – aber in Deutschland richtet sich die Höhe einer Geldstrafe nach dem Einkommen. Wer viel hat, zahlt eben auch mehr.

Bestechung? Oder ein Missverständnis mit teuren Folgen?

Die Frau zahlte zunächst nicht. In der Folge musste das Amtsgericht den Fall erneut bewerten. Medien berichteten später sogar über einen Strafbefehl über 300.000 Euro.

Für das Gericht aber war der Sachverhalt eindeutig: Die Formulierung in der SMS wurde als klarer Versuch gewertet, einen Beamten zu unrechtmäßigem Handeln zu bewegen. Ob der Beamte darauf einging oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Allein der Versuch reichte aus.

Wer viel hat, zahlt viel – aber ist das noch gerecht?

Keine Frage: Beamte dürfen keine Daten weitergeben, und wer das versucht zu umgehen, überschreitet eine Grenze. Aber 240.000 Euro für eine SMS? Auch wenn sich die Höhe der Strafe am Vermögen orientiert – hier wird deutlich, wie wenig Maß und Mitte in manchen Urteilen zu finden ist. Eine Rentnerin, die versucht, einen Unfallflüchtigen zu überführen, wird kriminalisiert – statt ihr zu danken, packt man den Vorschlaghammer aus. Ob das dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger entspricht? Fraglich.

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