200.000 Euro Parkgebühren: Der unglaubliche Dauerparker vom BER

Veröffentlicht am: 05.Februar.2025Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
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Kilian Floß verfasst Blogartikel zu rechtlichen und tagesaktuellen Themen für den Love & Law Blog.

Ein Auto, das für mehr als 200.000 Euro auf einem Parkplatz stand – wie geht das?

Wer kennt das nicht: Parken am Flughafen, und das kostet schnell viel Geld. Aber was passiert, wenn jemand die Regeln einfach über Monate hinweg ignoriert? Ein unglaublicher Fall aus dem Flughafen BER sorgt aktuell für Schlagzeilen. Ein Auto stand dort für mehr als ein Jahr und sammelte dabei über 200.000 Euro Parkgebühren an! Aber wie konnte das passieren? Und was bedeutet das für alle, die ihr Auto auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen abstellen?

Mehr als 500 Euro pro Tag – Wie kommt ein Auto auf einen solchen Parkplatz?

Es begann alles mit einem Auto, das scheinbar „vergessen“ wurde – oder vielleicht auch nicht mehr von seinem Besitzer abgeholt. Das Fahrzeug stand über ein Jahr lang auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafens BER. Für den Parkplatzbetreiber Apcoa war dies kein einfacher Fall, denn die Parkgebühren lagen bei 23 Euro pro Stunde. Eine logische Rechnung: Ein Tag Parken kostet mehr als 500 Euro. Das summierte sich in diesem Fall auf rund 200.000 Euro! Aber wie konnte das passieren? Die Antwort: Der Parkplatz gehört zu einem Privatgelände, auf dem die Regeln anders sind als auf öffentlichen Straßen. Ein Fahrzeug abzuschleppen, ist hier wesentlich komplexer und erfordert die Identifizierung des Halters, was in diesem Fall mehrere Monate in Anspruch nahm.

Die rechtliche Grauzone: Warum das Abschleppen so kompliziert war

Klar ist: Wenn das Auto auf einer öffentlichen Straße stünde, wäre der Fall einfach. Das Ordnungsamt könnte eingreifen und den Wagen sofort abschleppen lassen. Aber der Flughafenparkplatz ist Privatgelände – und das macht die Sache knifflig. Die Verantwortlichen von Apcoa mussten mit den Behörden und dem Flughafen BER klären, wer für das Fahrzeug haftet, bevor sie eine Entscheidung treffen konnten. Der Prozess der Halterermittlung zog sich über mehrere Monate. Auch die Frage, wie man die ausstehenden Parkgebühren eintreibt, ist nicht so einfach zu beantworten. Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn der Halter überhaupt ermittelt werden kann und dieser auch in der Lage ist, zu zahlen.

Was bedeutet das für Sie? – Ein Blick auf Ihre eigenen Parkgewohnheiten

Der Fall vom BER zeigt auf, wie wichtig es ist, beim Parken aufmerksam zu sein – sowohl auf öffentlichen als auch privaten Parkplätzen. Wer nicht regelmäßig nach seinem Fahrzeug schaut oder die Bedingungen nicht genau kennt, kann schnell in eine ähnliche Situation geraten. Der Fall könnte jeden von uns betreffen: Auch wenn es sich um einen Ausnahmefall handelt, ist es ein lehrreiches Beispiel dafür, wie teuer unachtsames Parken werden kann. Einmal vergessen, und schon steigen die Kosten rasant an!

Warum wir uns endlich mit den Konsequenzen von Dauerparkern befassen müssen

Die Geschichte des Dauerparkers am BER lässt uns schmunzeln, aber sie bringt auch einen ernsten Punkt zum Vorschein: Wir leben in einer Zeit, in der niemand mehr so richtig Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen möchte. Wer sein Auto einfach stehen lässt, weil es „kein Problem gibt“, unterschätzt die juristischen und finanziellen Folgen. Eine kritische Frage, die sich mir stellt: Ist es nicht an der Zeit, die Parkgebühren und deren Kontrolle transparenter zu gestalten? Und sollten nicht viel strengere Regelungen bestehen, um solche „Park-Dauerbrenner“ künftig zu verhindern?

Du möchtest wissen, was bei hohen Parkgebühren zu tun ist? Kontaktiere uns und lass dich über deine rechtlichen Möglichkeiten beraten!

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