GmbH online gründen – sofort, einfach und schnell
GmbH zum Festpreis gründen lassen
Mit Recht 24/7 kannst Du Deine GmbH schnell, einfach und online gründen lassen. Direkt vom Anwalt und ohne versteckte Kosten. Wir helfen Gründern seit 2003 dabei, mit ihrem Unternehmen rechtlich sicher und ohne Bürokratie zu starten.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine GmbH online zu gründen
GmbH online gründen: Lohnt sich der digitale Notartermin für dich?
Seit 1. August 2022 kannst du in Deutschland eine GmbH online gründen. Die Grundlage dafür wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geschaffen. Das klingt praktisch: Wer online gründet, muss nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen, Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung sind vom Computer aus möglich.
Doch das Verfahren verlangt vielerlei Vorkehrungen und technische Voraussetzungen, um die hohen Sicherheitsstandards zu erfüllen. Wir geben dir einen Quick-Check, ob Online-Gründen etwas für dich ist, und stellen dir eine effiziente Alternative vor.
Wie funktioniert das Online-Beurkundungs-Verfahren
Das virtuelle Verfahren ist ein zusätzliches Angebot, das dir neben dem Präsenzverfahren beim Notar zur Verfügung steht. Alternativ kannst du dich auch für eine gemischte Form entscheiden. Beispielsweise bist du persönlich anwesend, während deine Mitgesellschafter online teilnehmen, oder umgekehrt.
Eine Online-Beurkundung führst du als Videokonferenz mit deinem Notar durch. Dafür darf dieser ausschließlich das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer nutzen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um an der Beurkundung online teilzunehmen, musst du dich auf der Internet-Präsenz der Bundesnotarkammer registrieren. Dafür benötigst du:
- Eine Internet-Verbindung
- Einen Computer mit Kamera und Mikrofon
- Ein Smartphone, das eID und Lichtbild auslesen kann
- Die App der Bundesnotarkammer (kostenlos)
Identifizierung der Beteiligten bei der Online-Gründung
Bevor du deine GmbH online gründest, ist ein zweistufiges Identifizierungs-Verfahren zu durchlaufen.
Identifizierung mit eID
Es existieren drei deutsche eIDs, mit denen die Teilnahme möglich ist:
- deutscher Personalausweis mit eID-Funktion für deutsche Staatsbürger
- eID Karte für Bürger der EU und EWR-Mitgliedsstaaten
- für Angehörige von Drittstaaten: elektronischer Aufenthaltstitel mit eID-Funktion
Ferner werden eIDs aus dem Ausland akzeptiert, sofern sie nach Art. 9 eIDAS-VO notifiziert sind und dem Sicherheitslevel „hoch“ i.S.v. Art. 8 Abs. 2 Buchst. C eIDAS-VO entsprechen.
Abgleich durch den Notar
Bist du deinem Notar nicht persönlich bekannt, so muss er dein Erscheinungsbild mit dem Lichtbild abgleichen, das du bereits zuvor elektronisch übermittelt hast. Dieser Schritt erfolgt über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Dafür sind das Smartphone als Auslesegerät und die App der Bundesnotarkammer notwendig.
Elektronische Signatur
Um deine Unterschrift zu ersetzen, die du normalerweise händisch unter den Vertrag setzt, ist eine elektronische Signatur erforderlich. Diese wird von einem qualifizierten Vertrauensdienste-Anbieter erstellt, verwaltet und als „Signaturschlüssel“ dem elektronischen Dokument beigefügt. Du wählst einen Anbieter aus und registrierst dich dort. Im Anschluss bekommst du Hard- und Software zugesendet.
Was kostet es, online beim Notar eine GmbH gründen zu lassen?
Zu den Notargebühren, die auch bei einem Vor-Ort-Termin für die Beurkundung der Gründungsurkunde und die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung anfallen, kommt zusätzlich eine Auslagenpauschale i.H.v. 25 Euro hinzu.
Ist die Online-Gründung mit einer Vollmacht möglich?
Ja, du kannst dich auch bei der Online-Gründung vertreten lassen. Dafür musst du deinem Notar eine entsprechende Vollmacht aushändigen. Diese ist in Urschrift oder als Ausfertigung vorzulegen, in elektronischer Form ist das leider nicht möglich.
GmbH online gründen von jedem beliebigen Ort?
Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung ist ortsunabhängig durchführbar. Du bist jedoch im Rahmen der GmbH Gründung dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bedingt durch das Geldwäschegesetz verlangen die meisten Banken, dass Gesellschafter bzw. Geschäftsführer persönlich erscheinen.
Für welche Anliegen ist weiterhin die persönliche Anwesenheit Pflicht?
Möchtest du nach der Online-Gründung deiner GmbH zum Beispiel Geschäftsanteile verkaufen oder von einem Gesellschafter erwerben, so musst du persönlich beim Notar erscheinen. Auch Umwandlungsvorgänge wie Ausgliederungen erfordern einen Termin vor Ort.
Unser Fazit zum Thema GmbH online gründen
Die technische Umsetzung ist zu kompliziert. Sie verlangt dir und dem Notar zu viel Vorbereitung ab, so dass weder Zeit- noch Kostenersparnis entstehen. Du fährst deshalb besser, wenn du deine GmbH Gründung optimal vorbereitest und dann zum Notar gehst. Indem wir alle Leistungen wie Rechtsberatung, Prüfung des Firmennamens und Erstellung der Verträge online mit dir durchführen, kannst du dein Unternehmen schnell und rechtlich sicher starten. Bei einer Express-Gründung sind alle Unterlagen innerhalb von 24 Stunden fertig. Selbstverständlich bereiten wir sie so auf, dass die geringsten gesetzlichen Notarkosten anfallen. Auf deinen Wunsch hin übernehmen wir auch die Abwicklung und Abstimmung mit dem Notar. Deine GmbH online zu gründen, geht bei Recht 24/7 zum transparenten Festpreis von 269,00 Euro, exkl. MwSt., zzgl. Notar, Gerichtskosten und IHK.
Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
Sie bekommen ca. 10 Tage nach der Eintragung in das Handelsregister einen Fragebogen des Finanzamts zugesendet. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer UG oder GmbH selbstverständlich umfassend. Hierzu beantworten wir auch alle Fragen zum Fragebogen des Finanzamts.
Ein Anwalt steht Ihnen auch hier wie bei allen Fragen Ihrer Gründung rund um die Uhr zur Verfügung. Einen ersten guten Überblick erhalten Sie auch hier.
Geht das nur bei der GmbH oder auch bei der Unternehmergesellschaft?
Eine so genannte Sachgründung ist zwar grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig. Hierzu ist ein Sachgründungsbericht und ein Einbringungsvertrag erforderlich. Zusätzlich braucht man ein Gutachten zum Wert des einzubringenden Gegenstandes (z.B. DEKRA Gutachten). Das Registergericht prüft dann diese so genannte Sachgründung individuell.
Aus Praxissicht ist es insoweit auszuschließen, dass eine Sachgründung schnell vollzogen werden kann. Meist vergehen für die oben genannten Schritte bis zur endgültigen Eintragung mehrere Wochen. Sachgründungen bieten wir aktuell aus diesen Gründen nicht an.
Eine Sachgründung ist zudem nur bei der GmbH und nicht bei der UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Warum kann ich kein altes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwenden, sondern muss dieses vollständig neu eröffnen?
Vor der Beurkundung besteht lediglich eine so genannte „Vorgründungsgesellschaft“. Weder eine solche Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen gehen nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft über.
Aus diesem Grunde scheidet die Fortführung eines vor Errichtung der Gesellschaft durch die Gründungsgesellschafter eingerichteten Bankkontos durch die Vorgesellschaft, bzw. die spätere Unternehmergesellschaft aus. Insoweit raten wir dringend davon ab das Konto vor dem Notartermin zu gründen.
Unsere Partner für eine Geschäftskontoeröffnung finden Sie hier: https://recht24-7.de/recht-24-7-partner/
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH werden nach den Grundsätzen der s.g. Kapitalgesellschaften versteuert. Es fallen die folgenden Steuern an:
– Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des Gewinns.
– Zusätzliche müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.
Diese Steuern liegen weit unter denjenigen, welche ein Selbständiger ansonsten normalerweise auf seine Gewinne zahlen muss. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Gewinne nicht voll ausbezahlt werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig und zusätzlich ein weiterer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf diese Steuer.
Nein. Das sind Sie im Regelfall nicht: Verfügt der Gesellschafter und Geschäftsführer über Beteiligung von 50% oder mehr, so geht man von einer so genannten beherrschenden Stellung innerhalb der Gesellschaft aus. Es fehlt also an einer „Abhängigkeit“ wie bei einem normalen Arbeitsvertrag und der Gesellschafter wird wie ein Selbständiger behandelt.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht deshalb nicht (Urteil hierzu: BSG Urt. v. 14. 12. 1999 – B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618, 619).
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Kann ich diese Verträge nachträglich „haftungsbeschränken“ und aus meinem alten Unternehmen übernehmen?
Nein. Ein Übergang alter Verträge von der Einzelgesellschaft auf die UG (haftungsbeschränkt) ist nicht möglich: Die UG ist kein so genannter „Rechtsnachfolger“ und tritt nicht in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.
Grund der gesetzlichen Regelung: Der Vertragspartner soll gerade nicht durch den Haftungsschutz der UG überrascht werden. Denn er hat schließlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen und nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
An einem Beispiel verdeutlicht: Wenn das ginge könnte man bei Kreditverträgen eines Privatmannes einfach eine UG gründen und wäre dann selbst schuldenfrei.
Deine persönliche Haftung ist erst dann wirksam für alle Rechtsansprüche (und auch die private Insolvenz) ausgeschlossen, wenn die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen wurde.
Eine Gründung mit einem Gesellschafter im Ausland ist möglich. Es bestehen zwei Alternativen:
Alternative 1:
Du lässt bei einem Notar im Ausland beurkunden. Für diesen Notar benötigt man auf der Urkunde zusätzlich eine so genannte Apostille. Das ist eine Bestätigung durch eine Behörde, dass der Notar auch tatsächlich zugelassen ist. Diese Möglichkeit besteht in den meisten Ländern.
Eine Übersicht hierzu findest Du hier: https://www.dnoti.de
Alternative 2:
Alternativ ist auch eine Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen (=Botschaft) möglich.
Weitere Informationen findest Du unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
Wir helfen Dir gerne dabei die entsprechenden Unterlagen und Vollmachten für eine Beurkundung im Ausland zu erstellen.
Meine Bank will so einen Vertrag!
Bei der Gründung der Unternehmergesellschaft im s.g. vereinfachten Verfahren ersetzt das Musterprotokoll den Gesellschaftsvertrag. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
(1a) … Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung.
Bei dieser Gründung ist also ein Gesellschaftsvertrag nicht zulässig und nicht möglich. Falls Deine Bank oder das Finanzamt eine solche „Satzung“ oder „Gesellschaftervertrag“ fordern sollte, genügt es also, wenn Du das Musterprotokoll vorlegst.
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen GmbH Gründung benötigst.
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